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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 10 R 50/05   

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https://dejure.org/2007,116467
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 10 R 50/05 (https://dejure.org/2007,116467)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.07.2007 - L 10 R 50/05 (https://dejure.org/2007,116467)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - L 10 R 50/05 (https://dejure.org/2007,116467)
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  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 10 R 50/05
    Selbst wenn bei dem Kläger eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung i.S. der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 19. Dezember 1996, Az.: GS 2/95, SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 und Urteil vom 19. August 1997, Az.: 13 RI 91/96) vorliegen sollten, was die konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit erforderte, so kann der Kläger jedenfalls auf eine Tätigkeit als Registraturhilfskraft verwiesen werden.

    Für die Prüfung der streitigen Rentenansprüche kommt es nicht darauf an, ob der Kläger wegen der Arbeitsmarktlage eventuell keine Chance hat, einen ihm zumutbaren Arbeitsplatz tatsächlich zu bekommen (BSG, Beschluss vom 19. Dezember 1996, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2003 - L 10 RI 309/01

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Zumutbarkeit von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 10 R 50/05
    Schließlich hat der Senat berufskundliche Gutachten vom 27. Februar, 14. März und 6. Mai 2003 aus den Rechtsstreiten LSG Niedersachsen-Bremen Az.: L 10 RI 309/01, SG Braunschweig Az: S 2 RI 201/00 und LSG Niedersachsen-Bremen Az: L 2 RI 398/02 zur Verweisungstätigkeit "Registraturhilfskraft" in das Verfahren eingeführt.

    Denn dabei handelt es sich - wie sich aus den in das Verfahren eingeführten und gemäß § 202 SGG i.V.m. § 411a ZPO hier verwertbaren Gutachten des berufskundlichen Sachverständigen R. vom 27. Februar, 14. März und 6. Mai 2003 aus den Rechtsstreiten zu den Az.: L 10 RI 309/01, S 2 RI 201/00 und L 2 RI 398/02 ergibt - um eine körperlich leichte Tätigkeit, die überwiegend im Sitzen mit der Möglichkeit zum selbstbestimmten Haltungswechsel in geschlossenen Räumen ausgeübt wird und von dem Kläger auch unter Berücksichtigung seiner weiteren qualitativen Leistungseinschränkungen verrichtet werden kann.

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 10 R 50/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1991, Az.: 13/5 RJ 73/90, SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10, vom 19. November 1997, Az.: 5 RJ 16/97, SozR 3-2600 § 44 Nr. 10 und vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 36/01 R) ist ein rentenrelevantes Fehlen der Wegefähigkeit generell anzunehmen, wenn der Versicherte aufgrund der bei ihm bestehenden Gesundheitsstörungen - auch unter Verwendung von Hilfsmitteln - nicht in der Lage ist, täglich viermal eine Wegstrecke von mehr als 500 m in weniger als 20 Minuten zu Fuß zurückzulegen und zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen.
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 36/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 10 R 50/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1991, Az.: 13/5 RJ 73/90, SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10, vom 19. November 1997, Az.: 5 RJ 16/97, SozR 3-2600 § 44 Nr. 10 und vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 36/01 R) ist ein rentenrelevantes Fehlen der Wegefähigkeit generell anzunehmen, wenn der Versicherte aufgrund der bei ihm bestehenden Gesundheitsstörungen - auch unter Verwendung von Hilfsmitteln - nicht in der Lage ist, täglich viermal eine Wegstrecke von mehr als 500 m in weniger als 20 Minuten zu Fuß zurückzulegen und zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen.
  • BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 16/97

    Angebot berufsfördernder Leistungen durch den Rentenversicherungsträger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 10 R 50/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1991, Az.: 13/5 RJ 73/90, SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10, vom 19. November 1997, Az.: 5 RJ 16/97, SozR 3-2600 § 44 Nr. 10 und vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 36/01 R) ist ein rentenrelevantes Fehlen der Wegefähigkeit generell anzunehmen, wenn der Versicherte aufgrund der bei ihm bestehenden Gesundheitsstörungen - auch unter Verwendung von Hilfsmitteln - nicht in der Lage ist, täglich viermal eine Wegstrecke von mehr als 500 m in weniger als 20 Minuten zu Fuß zurückzulegen und zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen.
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